Hausnotrufsysteme § 40 SGB XI

Im Rahmen des § 40 des SGB XI bieten wir Personen mit einer Pflegestufe die Versorgung mit Hausnotrufgeräten an. Die Installation und Einweisung erfolgt durch unser fachkundiges Personal. Die Kosten können nach gesetzlichen Bestimmungen und vorherigem Antrag bei der Pflegekasse von jener übernommen werden.
Personen ohne eine Pflegestufe können das Gerät selbstverständlich von uns mieten.


Unser Hausnotrufsystem ist ein kleines Gerät, dass eine 230 V Steckdose und einen bestehenden Telefonanschluss benötigt. Über einen "Druck" auf den kleinen Handsender (der die Größe einer Uhr hat) oder durch einen Knopf am Gerät kann ihnen in sekundenschnelle Hilfe vermittelt werden.

Durch die Alarmauslösung wird der jeweilige Teilnehmer mit einer 24 h besetzten Notrufzentrale verbunden, die sich auf das Gebiet des Hausnotrufs spezialisiert hat. Dort wird je nach Bedarf ihr Nachbar, Tochter , Sohn , Bekannte oder jegliche andere Person informiert. Natürlich ist auch die Verständigung von Polizei, Feuerwehr oder auch des Notarztes mit diesem Gerät möglich, ohne eine einzige Telefonnummer zu wählen, allein der Knopfdruck löst diesen aus.